AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SCHILLIG SOLUTIONS GMBH

§ 1 GELTUNGSBEREICH
1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen uns, Schillig Solutions GmbH, Carl-Severing-Str. 192, 33649 Bielefeld, E-Mail: info@schillig-solutions.de, vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Marc Schillig, Katja Schillig, (im Folgenden kurz Schillig Solutions oder wir/uns), und Ihnen als unseren Kunden. Wir bieten unsere Leistungen ausschließlich gegenüber gewerblichen Kunden an. Die AGB gelten insoweit ausschließlich gegenüber gewerblichen Kunden. Eine Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen.
2. Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
3. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
4. Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sofern sie dem Kunden bei einem früher von Schillig Solutions bestätigten Auftrag zugegangen sind.
5. Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS/ ANGEBOTE
1. Aufträge werden erst durch die Auftragsbestätigung von Schillig Solutions verbindlich. Diese fungiert gleichzeitig als Annahmeerklärung unsererseits.
2. Alle Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als Festangebote bezeichnet sind.
3. Änderungen und Ergänzungen müssen wenigstens in Textform erfolgen und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Schillig Solutions.

§ 3 PREISE
1. Die Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Werk zuzüglich Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben und Verpackung sowie zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
2. Ändern sich nach Abgabe des Angebotes oder nach Auftragsbestätigung bis zur Lieferung die maßgebenden Kostenfaktoren wesentlich, so werden sich Schillig Solutions und der Kunde über eine Anpassung der Preise und der Kostenanteile für den jeweiligen Vertrag verständigen.
3. Schillig Solutions ist bei neuen Aufträgen oder Anschlussaufträgen nicht an vorhergehende Preise gebunden. Es ergeht gesondertes Angebot und Auftragsbestätigung.

§ 4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis samt Kosten für Lieferungen oder sonstige Leistungen zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug nach Rechnungsdatum. Eine Skontogewährung wird nicht vereinbart, soweit sich nicht ausdrücklich aus den Angeboten etwas anders ergibt.
2. Der Kaufpreis und die Versandkosten können nur mit den von uns angebotenen Zahlungsmöglichkeiten bezahlt werden.
3. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig. Die Geltendmachung darüberhinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
4. Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch berechtigt, wenn sich Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag ergeben.
5. Die nachhaltige Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller noch offener Forderungen von Schillig Solutions gegenüber dem Kunden zur Folge. Darüber hinaus ist Schillig Solutions in diesem Fall berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen, sowie nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Zahlung vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 VERSAND, VERSANDBEDINGUNGEN
1. Sofern nicht anders vereinbart, wählt Schillig Solutions Verpackung, Versandart und Versandweg. Die Versandkosten werden von uns extra in den Bestellunterlagen ausgewiesen.
2. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Werkes von Schillig Solutions auf den Kunden über. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
3. Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Ware auf seine Kosten gegen von ihm zu bezeichnende Risiken versichert.
4. Schillig Solutions ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Wenn wir die Bestellung durch Teillieferungen erfüllen, entstehen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Kunden, berechnen wir für jede Teillieferung gesondert Versandkosten.

§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT
1. Die bestellen Waren bleiben Eigentum von Schillig Solutions bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist.
2. Eine Be- oder Verarbeitung durch den Kunden erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB im Auftrag von Schillig Solutions; Schillig Solutions wird entsprechend dem Verhältnis des Netto-Fakturenwerts seiner Ware zum Netto-Fakturenwert der zu be- oder verarbeitenden Ware Miteigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherstellung der Ansprüche von Schillig Solutions gemäß Absatz 1 dient.
3. Bei Verarbeitung (Verbindung/Vermischung) mit anderen, nicht Schillig Solutions gehörenden Waren durch den Kunden gelten die Bestimmungen der §§ 947, 948 BGB mit der Folge, dass der Miteigentumsanteil von Schillig Solutions an der neuen Sache nunmehr als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen gilt.
4. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gemäß den Absätzen 1 bis 3 vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.
5. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von Schillig Solutions, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen berechtigten Ansprüchen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an Schillig Solutions ab. Auf Verlangen von Schillig Solutions ist der Kunde verpflichtet, Schillig Solutions unverzüglich alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte von Schillig Solutions gegenüber den Kunden unseres Kunden erforderlich sind.
6. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden nach Verarbeitung gemäß Absatz 2 und/oder 3 zusammen mit anderen Schillig Solutions nicht gehörenden Waren weiterveräußert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung gemäß Absatz 5 nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware von Schillig Solutions. Übersteigt der Wert der für Schillig Solutions bestehenden Sicherheiten dessen Gesamtforderungen um mehr als 10%, so ist Schillig Solutions auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach eigner Wahl verpflichtet.
7. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware durch Dritte sind Schillig Solutions unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden, soweit sie nicht von Dritten getragen werden.
8. Falls Schillig Solutions nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von seinem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Preisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.

§ 7 LIEFERUNG, HÖHERE GEWALT
1. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der rechtzeitigen Materialbereitstellungen, soweit dies vereinbart wurden. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn sich die Versendung ohne Verschulden von Schillig Solutions verzögert oder unmöglich ist.
2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Schillig Solutions, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern eine Erfüllung unmöglich wird. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhersehbare, unvermeidbare Umstände, z.B. Betriebsstörungen, gleich, die Schillig Solutions die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen; den Nachweis darüber hat Schillig Solutions zu führen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten. Der Kunde kann Schillig Solutions auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob diese zurücktreten will, oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern will. Erklärt er sich nicht, kann der Kunde vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Schillig Solutions wird den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt, wie in Absatz 1 ausgeführt, eintritt. Er hat Beeinträchtigungen des Kunden so gering wie möglich zu halten.

§ 8 GEWÄHRLEISTUNG
1. Maßgebend für Qualität und Ausführung der Erzeugnisse sind die Ausfallmuster, welche dem Kunden auf Wunsch von Schillig Solutions zur Prüfung vorgelegt werden. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen.
2. Wenn Schillig Solutions den Kunden außerhalb seiner Vertragsleistung beraten hat, haftet er für die Funktionsfähigkeit und die Eignung des Liefergegenstandes nur bei ausdrücklicher und unmissverständlicher Zusicherung.
3. Mängelrügen sind unverzüglich nach Bekanntwerden des Mangels wenigstens in Textform gegenüber Schillig Solutions geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln ist die Rüge unverzüglich nach Feststellung zu erheben. In beiden Fällen verjähren, soweit nichts anderes vereinbart, alle Mängelansprüche zwölf Monate nach Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist beginnt mir Ablieferung der Ware.

§ 9 HAFTUNG
1. Schillig Solutions haftet gegenüber den Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
2. In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 10 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND RECHTSMÄNGEL
1. Hat Schillig Solutions nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Kunden zu liefern, so steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter im hierdurch nicht verletzt werden. Schillig Solutions wird den Kunden auf ihm bekannte Rechte hinweisen.
2. Der Kunde hat Schillig Solutions von Ansprüchen Dritter freizustellen und Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten. Wird diesem die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so ist Schillig Solutions – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung der Rechtslage zwischen Kunde und dem Dritten einzustellen. Sollte Schillig Solutions durch die Verzögerung die Weiterführung des Auftrages nicht mehr zumutbar sein, so ist er nach vorheriger Androhung zum Rücktritt berechtigt.
3. Schillig Solutions überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch zurückgesandt; sonst sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten. Diese Verpflichtung gilt für den Kunden entsprechend. Der zur Vernichtung Berechtigte hat den Vertragspartner von seiner Vernichtungsabsicht rechtzeitig vorher zu informieren.
4. Schillig Solutions stehen die Urheber- und ggf. gewerbliche Schutzrechte, insbesondere alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von ihm oder von Dritten in seinem Auftrag gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfen und Zeichnungen zu.
5. Sollten sonstige Rechtsmängel vorliegen, gilt für diese § 8 entsprechend.

§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Schillig Solutions.
3. Nebenabreden und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.